Finanzierung
Ärztliche Verordnung
Auf ärztliche Verordnung hin werden die Kosten der Logopädie je nach Störungsbild von der Krankenkasse oder der Unfallversicherung SUVA übernommen.
Die Kosten für Vorschulkinder werden neu ab August 2022 von der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern finanziert.
Die Schulkinder werden ab dem neuen Schuljahr im Sommer 2022 in der örtlichen Schule therapiert.
Gesuche zur Kostenübernahme in unserer Logopädiepraxis können im Einverständnis der Schulleitungen und den Eltern an die BKD eingereicht werden (siehe Gesuchsformular www.be.ch/logopaedie).
privat
Es ist in jedem Fall sinnvoll, vor einer Therapie die Finanzierung mit der Logopädin abzusprechen.